Daraus kann weder etwas für noch gegen den Beschuldigten abgeleitet werden. Der Kammer ist anlässlich der Verhandlung vom 2. Dezember 2021 aufgefallen, dass der Beschuldigte einen Rucksack bei sich trug. Auf entsprechende Nachfrage gab er an, diesen Rucksack seit 1 - 1 ½ Jahren zu besitzen. Der vorherige Rucksack sei blau gewesen (pag. 465 Z. 1 ff.). Auf dem Bildmaterial der Aufzeichnungen ist nicht zu erkennen, ob der Rucksack des Täters dunkelblau oder schwarz ist (pag.