Die Kammer führt diese Veränderungen im Erscheinungsbild auf den hohen Heroinkonsum des Beschuldigten in den letzten Jahren, der aus den edierten Akten MP.2020.5513-MPNE/age des Ministère public du canton de Neuchâtel bzw. POL2021.154 des Tribunal régional du Littoral et du Val-de-Travers betreffend das Urteil vom 29. Juni 2021 (nachfolgend nur Neuenburger Akten) ersichtlich ist, zurück. In diesem Verfahren gab der Beschuldigte an, er werde zwar mit Ketalgin substituiert, jedoch sei Heroin das einzige, was seine Schmerzen wirklich verringere (pag. 33 Z. 92 ff. der Neuenburger Akten).