Jedoch gilt es auf das dazumal erstellte und tatnächste Bildmaterial abzustützen. Zur Berufungsverhandlung kam der Beschuldigte erheblich fülliger und apathischer und gab auch an, vier bis fünf Kilogramm schwerer zu sein (pag. 464 Z. 39). Die Kammer führt diese Veränderungen im Erscheinungsbild auf den hohen Heroinkonsum des Beschuldigten in den letzten Jahren, der aus den edierten Akten MP.2020.5513-MPNE/age des Ministère public du canton de Neuchâtel bzw. POL2021.154 des Tribunal régional du Littoral et du Val-de-Travers betreffend das Urteil vom 29. Juni 2021 (nachfolgend nur Neuenburger Akten) ersichtlich ist, zurück.