15 Nicht erklärbare abweichende anatomische Merkmale zwischen den Vergleichsbildern konnten nicht festgestellt werden. Hingegen weisen zahlreiche körperliche Merkmale auf den Beschuldigten als Täter hin: Beschuldigter und Täter besitzen an gleicher Stelle ein Muttermal, an gleicher Stelle das gleiche Tattoo, haben eine Körpergrösse von 183-185 cm, die gleiche Profilform (erhöhter Nasenflügelunterrand), die gleiche Mundpartie (mittelhohe bis hohe Hautoberlippe) und die gleiche leicht vorspringende Kinnform.