Durch die mehrfachen Begegnungen (dann auch nach der Identifizierung) konnte er seine Identifizierung nicht nur mit den äusseren, statischen Merkmalen begründen, sondern auch mit der charakteristischen Gangart des Täters auf dem Video, welcher jener des Beschuldigten entspricht. Auch wenn der genaue Zeitpunkt des internen Hinweises nicht bekannt ist und die von L.________ genannten körperlichen Übereinstimmungen in den Akten ersichtlich sind, kann – entgegen des diesbezüglichen Einwands der Verteidigung – davon ausgegangen werden, dass L.________ den Beschuldigten auf dem Video im Täter erkannt hat, was der Start für weitere Abklärungen bedeutete.