Zuvor war das vorliegende Verfahren gegen unbekannte Täterschaft geführt und am 2. November 2017 sistiert worden (pag. 2 f.). Die Staatsanwaltschaft hatte neben dem Beizug des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern (nachfolgend KTD; pag. 78 ff.) am 15. Oktober 2017 eine Medienmitteilung über den Fall lanciert und dabei ein Täterfoto ab Video veröffentlicht, verbunden mit einem Zeugenaufruf zu Tat oder Täterschaft (pag. 176 f.). Der KTD konnte keine täterbezogenen Hinweise erbringen (pag. 79) und auch der Aufruf ergab offenbar keine brauchbaren Hinweise (pag.