Auch dass der Beschuldigte gemäss Strafregisterauszug bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, heisst nicht, dass es nicht ein erstes Mal geben kann. Darauf deutet auch das Überwachungsvideo hin, in dem ersichtlich ist, dass die Täterschaft doch sehr dilettantisch vorgegangen ist – sie hat zum Beispiel die Waffe neben die Kasse gelegt und selber in die Kasse gegriffen, um das Geld zu entnehmen, sie war nicht vermummt etc.