Dass es Personen geben soll, die so viele – teilweise einzigartige – Übereinstimmungen mit dem Beschuldigten und der Täterschaft gemäss Überwachungsvideo aufweisen, ist nach Ansicht des Gerichts äusserst unwahrscheinlich. Auch dass der Beschuldigte gemäss Strafregisterauszug bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, heisst nicht, dass es nicht ein erstes Mal geben kann.