Beschuldigter und Täter besitzen an gleicher Stelle ein Muttermal, an gleicher Stelle das gleiche Tattoo, haben eine Körpergrösse von 183-185 cm, die gleiche Profilform (erhöhter Nasenflügelunterrand), die gleiche Mundpartie (mittelhohe bis hohe Hautoberlippe) und die gleiche leicht vorspringende Kinnform. Anhand der Vergleichsbilder kann ausserdem festgestellt werden, dass der Beschuldigte und die im Video ersichtliche Täterschaft beide O- Beine haben, beide sehr schlank sind und beide an exakt derselben Stelle unmittelbar neben dem Muttermal an der rechten Wange eine vom rechten Nasenflügel bis zum Mund reichende Falte haben.