Zwar ist anhand der Vorakten feststellbar, dass der Beschuldigte im Jahr 2016 mit einem silbergrauen Fahrrad der Marke Canyon Sport verunfallt ist, dies schliesst aber nicht aus, dass er zum Zeitpunkt des Überfalls mit einem anderen Fahrrad unterwegs gewesen ist. Dass beim Beschuldigten weder die Waffe noch das Geld oder andere Indizien gefunden wurden, lässt sich angesichts der Tatsache, dass er erst mehr als ein halbes Jahr nach dem Vorfall ausfindig gemacht werden konnte und vor dem Hintergrund, dass er zum Tatzeitpunkt keinen festen Wohnsitz hatte, sondern nach eigenen Aussagen abwech-