Der Beschuldigte kann – wie er selber zu Protokoll gab – nicht deutsch sprechen und der Täter hatte gemäss Angaben des Opfers nur etwas gemurmelt, jedoch kein Wort gesprochen, was darauf hindeuten könnte, dass er kein Deutsch sprechen konnte und dies auch nicht preisgeben wollte. Hinsichtlich der von der Verteidigung eingereichten Fotos ist in Bezug auf den Fahrradhelm anzumerken, dass das Foto zwar nicht dem Helm des Täters gemäss Überwachungsvideo entspricht, jedoch auch nicht mit den Angaben des Beschuldigten übereinstimmt, wonach sein Helm weiss, blau und grün sei.