11 Bezüglich der Schulden und damit betreffend das Motiv des Beschuldigten stimme sie der Verteidigung zu, der Betreibungsauszug habe den Beschuldigten nicht interessiert. Den Überfall habe dieser aber unternommen, um seinen Lebensunterhalt, den Drogenkonsum, zu finanzieren. Auch sei es seiner Freundin damals schlecht gegangen. Er habe sich also in einer finanziellen Schieflage befunden, welche immer grösser geworden sei. Dies seien alles Umstände, die eine Tat begünstigen würden. Es seien schlichtweg zu viele Zufälle.