Der Beschuldigte sei, blicke man auf seine Vorstrafen, kein Ersttäter. Der Beschuldigte habe ausgesagt, dass er früher lediglich nächtliche Einbrüche begangen habe. Warum er für einen Raub verurteilt worden sei, gehe daraus nicht hervor. Der Täter sei nicht nervös gewesen. Dies könne auf den Konsum von Drogen hinweisen. Begutachte man die edierten Akten aus Neuenburg, insbesondere die Berechnung des Drogenkonsums, sei davon auszugehen, dass die Antwort des Beschuldigten ehrlich gewesen sei.