Der Täter habe nach den Schilderungen des Opfers lediglich ein Murmeln von sich gegeben. Dabei habe er wohl seinen Mund nicht aufgemacht, weshalb das Opfer auch dessen fehlende Zähne nicht habe erkennen können. Ein weiteres Indiz sei auch, dass der Beschuldigte nicht deutschsondern französischsprachig sei, was dieser durch das Murmeln wohl habe verbergen wollen. Mit Ausnahme der konstanten Tatbestreitung des Beschuldigten seien seine Aussagen unglaubhaft. So könne der vom Beschuldigten angeführte Fahrradunfall ihm nicht als Alibi dienen, es habe sich entgegen seinen Aussagen herausgestellt, dass dieser bereits ein Jahr vor der Tat stattgefunden habe.