Sie habe Erinnerungslücken eingestanden und zugegeben, wenn sie unsicher gewesen sei. Der Verteidigung sei zunächst entgegen zu halten, dass Alterseinschätzungen insbesondere in Stresssituationen und in kurzer Zeit schwierig seien. Weiter wirke jemand, der etwas struppig aussehe, also schlecht rasiert sei, älter. Der Täter habe dazu noch einen Velohelm getragen. Unter diesen Umständen erstaune es nicht, dass die Geschädigte bei der Konfrontationseinvernahme, 1 ¾ Jahre nach der Tat, angegeben habe, sie sei sich zu 60% sicher, dass der Beschuldigte der Täter sei. Sie habe vorsichtig ausgesagt, was sehr glaubhaft sei.