475 ff.), vorliegend könne aus der Würdigung der Indizien in ihrer Gesamtheit zweifellos auf die Täterschaft des Beschuldigten geschlossen werden. Die Geschädigte habe die Täterschaft im Rahmen beider Einvernahmen als hellhäutigen Mann, ca. 50-jährig, zwischen 170-175 cm gross, mit stoppeligem Bart, gräulichen Haaren und einem schmalen Gesicht beschrieben (pag. 40 Z. 71 und pag. 101 Z. 146 ff.). Auch den Tatverlauf habe sie erlebnisbasiert, konstant und mit dem Videomaterial übereinstimmend geschildert. Sie habe Erinnerungslücken eingestanden und zugegeben, wenn sie unsicher gewesen sei.