Er habe sich dann über die Theke gelehnt, in die Kasse gegriffen und CHF 1‘369.90 Bargeld daraus behändigt. Die Waffe (CO2-, Imitations-, Schreckschuss- oder Soft-Air-Waffe), welche einer echten Faustfeuerwaffe täuschend ähnlich gesehen habe, habe er überdies ohne über eine entsprechende Waffentragbewilligung zu verfügen eingesetzt. Den Tankstellenshop habe er mit der Beute verlassen, um sich daran einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, auf welchen er keinen Anspruch gehabt habe (pag. 206 f.).