I.1 und I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter richtet sich die Berufung gegen die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie gegen die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen (Ziff. I.1. und I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schliesslich richtet sich die Berufung auch gegen die vollständige Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (Ziff. I.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und gegen die Entschädigungsfolgen (Ziff.