2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen); 3. der Einziehung der beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien zur Vernichtung. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. des Raubes, begangen am 14. Oktober 2017 in Bern, z.N. der C.________AG (Gesellschaft); 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 14. Oktober 2017 in Bern, durch Tragen einer Waffe ohne Waffentragbewilligung. III.