2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 14.10.2017 in Bern (Ziff. I.2. des angefochtenen Urteils); unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angefallenen Verteidigungskosten gemäss eingereichten Honorarnoten im erst- und zweitinstanzlichen Verfahren. III. Weiter sei zu verfügen, dass 1. das erstellte DNA-Profil PCN .________ und die erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der Frist zu löschen und die dazu notwendige Zustimmung zu erteilen seien;