486) zu den Akten erkannt (pag. 458). Überdies wurde der Beschuldigte in der Hauptverhandlung vom 2. Dezember 2021 befragt (pag. 459 ff.). Die seitens der Verteidigung anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 2. Dezember 2021 weiter gestellten Beweisanträge (pag. 468) – bei der Kantonspolizei Bern oder allenfalls bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten (BVD) sei abzuklären, ob der Beschuldigte schon einmal eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine Busse habe absitzen müssen sowie, ob Rapporte bestünden, die die mehrmalige Anhaltung des Beschuldigten durch den Polizisten L.___