386 f.) teilte die Generalstaatsanwaltschaft am 14. Juni 2021 mit, sich dem Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten nicht zu widersetzen (pag. 389); Rechtsanwältin B.________ bestätigte ihre Bereitschaft zur Übernahme des amtlichen Mandats mit Schreiben vom 21. Juni 2021 (pag. 392) und der Beschuldigte erklärte sich mit handschriftlichem Schreiben vom 21. Juni 2021 ausdrücklich als mit dem Wechsel der amtlichen Verteidigung einverstanden (pag. 394). Mit Verfügung vom 22. Juni 2021 (pag. 396 f.) wurde Fürsprecherin E.__