_ erklärte sich mit Eingabe vom 4. März 2020 ausdrücklich bereit, die Verteidigung des Beschuldigten zu übernehmen (pag. 273 f.). 3.2 Im oberinstanzlichen Verfahren Mit Schreiben vom 9. Juni 2021 teilte Fürsprecherin E.________ ihre Geschäftsaufgabe sowie die Bereitschaft von Rechtsanwältin B.________ zur Übernahme des amtlichen Mandats des Beschuldigten mit (pag. 383). Auf entsprechende Aufforderung der Verfahrensleitung hin (Verfügung vom 10. Juni 2021; pag. 386 f.) teilte die Generalstaatsanwaltschaft am 14. Juni 2021 mit, sich dem Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten nicht zu widersetzen (pag.