als neue amtliche Verteidigerin des Beschuldigten sowie die Entschädigung seiner bisherigen Aufwendungen gemäss beigelegter Honorarnote (pag. 241). Mit Verfügung vom 19. Februar 2020 entliess die Verfahrensleitung Fürsprecher D.________ per 31. Dezember 2019 aus seinem amtlichen Mandat, bestimmte dessen amtliches Honorar auf CHF 2'133.30 und setzte als amtliche Verteidigerin des Beschuldigten per 1. Januar 2020 Fürsprecherin E.________ ein (pag. 246 f.). Fürsprecherin E.________ erklärte sich mit Eingabe vom 4. März 2020 ausdrücklich bereit, die Verteidigung des Beschuldigten zu übernehmen (pag.