310): 1. des Raubes, begangen am 14. Oktober 2017 in Bern, zum Nachteil der C.________AG (Gesellschaft), 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 14. Oktober 2017 in Bern, durch Tragen einer Waffe ohne Waffentragebewilligung, 3. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit von ca. 24. Mai 2018 bis Mitte Juni 2019, in Bern und evtl. anderswo, durch Besitz zum Eigenkonsum und Konsum von Betäubungsmitteln (Heroingemisch und Haschisch; geringe Menge) und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen (Ziff.