1. Zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten. Die Untersuchungshaft von 92 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 40'520.75. (exkl. CHF 300.00 für das Beschwerdeverfahren BK 18 404 und ohne Kosten der amtlichen Verteidigung).