B. 1. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Personenwagens unter Drogeneinfluss, begangen am 29. August 2018 zwischen 10:55 Uhr und 11:00 Uhr in F.________; 2. A.________ in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel verurteilt wurde zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde. C. weiter verfügt wurde, dass