37 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil PEN 20 35 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 7. Januar 2021 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen sowie dem Konsum dienenden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom August 2016 bis 6. Januar 2018 in Bern und F.________ durch den Konsum von Marihuana und Kokain ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde.