15. Fazit Die Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 zu verurteilen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist bedingt aufzuschieben mit einer Probezeit von 2 Jahren. Die Übertretungsbusse von CHF 400.00 ist demgegenüber unbedingt und zu vollziehen, d.h. zu bezahlen. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 92 Tagen ist der Freiheitsstrafe anzurechnen (29. August 2018 – 28. November 2018 [pag. 98]). V. Kosten und Entschädigung