Die Vorinstanz hat eine Einsatzbusse von CHF 300.000 für den Konsum von Kokain als angemessen erachtet, was mit Blick auf die lange Zeitspanne des Konsums sicherlich nicht zu hoch ist. Für den Konsum von Marihuana hat sie wiederum eine Busse von CHF 200.00 als angemessen erachtet und aufgrund des engen Zusammenhangs der Konsumwiderhandlungen im Umfang von 1/2, ausmachend CHF 100.00, asperierend berücksichtigt. Auch betreffend den Konsum von Marihuana und die lediglich zu 1/2 erfolgte Asperation ist das vorinstanzliche Urteil keinesfalls zu hart ausgefallen.