Gleichzeitig kann ihm aber auch kein Geständnisrabatt gewährt werden, da er nur den Eigenkonsum eingestand sowie den Erwerb und Besitz des sichergestellten Kokains, was ihm ohnehin hätte nachgewiesen werden können. Aufrichtige Reue oder Einsicht konnte dementsprechend ebenfalls keine festgestellt werden. Insgesamt ist sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren betreffend den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz somit insgesamt neutral zu bewerten. Wirkung der Strafe auf das Leben des Täters (Strafempfindlichkeit)