32 13.1.3 Fazit Tatkomponenten Unter Berücksichtigung sämtlicher objektiven und subjektiven Tatkomponenten ist vorliegend – in Relation zum grossen Strafrahmen des Tatbestands der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren) – immer noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen, wobei eine vorläufige Strafe von 19 Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen erscheint. 13.2 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse