47 StGB). Dem Umstand, dass der Beschuldigte in einem wesentlichen Umfang lediglich wegen Erwerbs und nicht wegen Verkaufs zu verurteilen ist – womit eine geringere Unmittelbarkeit der Gefährdungsnähe einhergeht – ist mit einer Reduktion von zwei Monaten Rechnung zu tragen. 13.1.2 Subjektive Tatkomponenten Subjektiv handelte der Beschuldigte mit direktem Vorsatz und in der Absicht, sich finanziell zu bereichern. Das direktvorsätzliche Handeln und der finanzielle Beweggrund, der einem Drogenhandel in der Regel inhärent ist, wirken sich neutral auf das Verschulden aus.