47 StGB unter Hinweis auf BGer 6B_107/2013 vom 15. Mai 2013 E. 2.1.1). Der Beschuldigte legte dabei insofern eine erhöhte kriminelle Energie an den Tag, als er den Kokainhandel mit seiner Geschäftstätigkeit als Z.________ zu tarnen versuchte (z.B. als Verkauf von Cremes getarnter Kokainverkauf) und dabei einige Anstrengungen unternahm, um keinen Verdacht gegen ihn aufkommen zu lassen und nicht aufzufliegen. Auf der Hierarchiestufe dürfte der Beschuldigte mit Blick auf den von ihm bezahlten Preis von CHF 60.00 bzw. CHF 70.00 pro Gramm im unteren Drittel bzw. in der unteren Hierarchie anzusiedeln sein.