27 er in abstrakter Weise und zumindest mittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr. Es dürfte dabei ausser Frage stehen, dass der Erwerb und Weiterverkauf des Kokains durch den Beschuldigten vorsätzlich erfolgte und er sich darüber im Klaren sein musste, dass eine solche Menge an erworbenen und weiterverkauften Kokains zumindest mittelbar geeignet ist, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen.