- Verkauf von 50 Gramm Kokaingemisch bzw. 31.5 Gramm Kokainbase Entsprechend resultiert eine Gesamtmenge von 126.68 Gramm Kokaingemisch bzw. 81.08 Kokainbase, die der Beschuldigte im angeklagten Deliktszeitraum erworben und verkauft hat. 9.3 Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen Mit der festgestellten Menge an Kokain, die der Beschuldigte nebst dem Zweck des Eigenkonsums hauptsächlich zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hat, brachte