26 Dies ist beispielsweise der Fall, wenn jemand aus einem qualifizierenden Vorrat sukzessive Betäubungsmittel veräussert oder einer von einem generellen Vorsatz getragenen, dauerhaften Handelstätigkeit nachgeht (SCHLEGEL/JUCKER, BetmG Kommentar, 4. Aufl. 2022, N. 194 f. zu Art. 19 BetmG).