9. Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 2 BetmG (Handel) Vorab kann auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen zur rechtlichen Würdigung verwiesen werden (pag. 1054 ff.; S. 22 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.1 Natürliche Handlungseinheit Die einzelnen Mengen Kokain können im Falle einer wiederholten Tatbegehung zusammengerechnet werden, wenn eine Handlungseinheit vorliegt.