Dafür spricht, dass er bei seiner Einvernahme vom 31. August 2018 – vermutlich im Wissen um den positiv ausfallenden Drogentest – aussagte, die letzten beiden Tage vor der Einvernahme Kokain konsumiert zu haben und – um sich nicht in Widersprüche zu verwickeln – sein Konsumverhalten dementsprechend neu mit «ein bis zweimal im Monat oder auch einmal ein zwei Tage hintereinander» umschrieb. Seine zweite Aussage zur Häufigkeit seines Kokainkonsums (ein bis zweimal im Monat oder auch einmal ein zwei Tage hintereinander) dürfte denn auch näher am tatsächlichen Kokainkonsum des Beschuldigten liegen. Wird nur der gemeinsame Konsum mit C.__