In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte häufiger Kokain konsumierte, als er zu Beginn eingestand (einmal pro Monat oder auch einmal zwei Monate nicht). Dafür spricht, dass er bei seiner Einvernahme vom 31. August 2018 – vermutlich im Wissen um den positiv ausfallenden Drogentest – aussagte, die letzten beiden Tage vor der Einvernahme Kokain konsumiert zu haben und – um sich nicht in Widersprüche zu verwickeln – sein Konsumverhalten dementsprechend neu mit «ein bis zweimal im Monat oder auch einmal ein zwei Tage hintereinander» umschrieb.