Eine gleichzeitige gelegentliche Behandlung der genannten Personen oder deren Familienmitglieder dürfte dem Beschuldigten zum Zwecke der Tarnung des Kokaingeschäfts zudem, wenn nicht beabsichtigt, so doch zumindest entgegengekommen sein. Bei den verdeckten Ermittlungen wurden denn auch betreffend D.________ weit mehr Kontakte festgestellt (wöchentlich), als sich mit einer allfälligen R.________ in Einklang bringen lassen (vgl. hierzu auch die Aussagen des Beschuldigten selbst: pag. 118 Z. 68 f.: «Die Kunden kommen ca. alle 6-8 Wochen zu mir. Herr D.________ kam wegen dem grossen Nagel zu mir. Er kam wie gesagt ca. alle 6-8 Wochen zu mir»).