__ nicht ansatzweise zu entkräften bzw. in Frage zu stellen. An diesem Beweisergebnis ändert entgegen der Ansicht der Verteidigung nichts, dass D.________, E.________, C.________ oder deren Familienmitglieder allenfalls tatsächlich beim Beschuldigten gelegentlich in der N.________ zur Behandlung waren, wie vom Beschuldigten wiederholt geltend gemacht. Das eine schliesst das andere nicht aus. Eine gleichzeitige gelegentliche Behandlung der genannten Personen oder deren Familienmitglieder dürfte dem Beschuldigten zum Zwecke der Tarnung des Kokaingeschäfts zudem, wenn nicht beabsichtigt, so doch zumindest entgegengekommen sein.