nichts sage (p. 138 Z. 211f.). Erst auf Vorhalt, dass er dort ein Objekt angemietet habe, meinte er «Ahh... sie meinen das Lager, wo ich Produkte eingelagert habe... Sorry» (p. 138 Z. 214 f.). Bei seiner Hafteröffnung vom 30. August 2018 berief er sich dann darauf, den Lagerraum «vergessen» zu haben und es «nicht gerade gerafft» zu haben, da er nicht alle Strassennamen von F.________ kenne (pag. 19 Z. 212 ff.). Zugleich versuchte er für das dort gelagerte Hydrosystem bereits vorsorglich eine Erklärung zu liefern. So sagte er – noch bevor ihm diesbezüglich ein Vorhalt gemacht wurde – aus, dieses sei nicht im Einsatz gewesen und er habe es einfach beschafft.