Der Beschuldigte bestritt seinerseits konstant und von Beginn weg, Drogengeschäfte mit D.________, E.________ und C.________ getätigt zu haben resp. gemeinsam mit C.________ Kokain konsumiert zu haben. Stattdessen will er nur geschäftliche Kontakte mit ihnen und weiteren Familienmitgliedern von ihnen gepflegt haben (vgl. u.a. pag. 158 Z. 39 f.). Sich selbst stellte er als «Sündenbock» bzw. als «das perfekte Opfer» dar (pag. 978 Z. 40; pag. 979 Z. 2-4 und Z. 13-15). Daneben verstrickte er sich jedoch in Widersprüche und lieferte wenig nachvollziehbare Erklärungen für objektive Feststellungen.