Ins gleiche Bild passen schliesslich auch der protokollierte Dialog während eines Besuchs im Gefängnis, (pag. 731: «’Ich bin einfach enttäuscht. Sie sind draussen, ich bin drinn’, worauf seine Ehefrau erwiderte: ‘Du kannst nichts dafür, dass es solche ‘Souhüng’ gibt.»). Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Ehefrau des Beschuldigten weit mehr über den Betäubungsmittelkonsum und -verkauf ihres Ehemanns wusste, als sie aussagte. Da vorliegend nur die Anklage gegen den Beschuldigten zu beurteilen ist, braucht dies aber nicht weiter erörtert zu werden. Der Beschuldigte bestritt seinerseits konstant und von Beginn weg, Drogengeschäfte mit D.________, E._____