_ antwortete: «Dann gehen wir halt zurück und ich sage auch bezüglich eines möglichen Bezugs, dass das nicht stimmt». Ins Bild passt schliesslich auch, dass sie zwar angab, nach der polizeilichen Einladung mit der Frau des Beschuldigten telefoniert zu haben, jedoch anschliessend nicht darauf antworten wollte, ob sie mit ihr über diese Einvernahme gesprochen und sie etwas mit Betäubungsmittel zu tun habe (vgl. pag. 77 Z. 157). Insgesamt vermögen ihre wenig glaubhaften Aussagen nichts an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der anderen befragten Auskunftspersonen zu ändern resp. diese in Zweifel zu ziehen.