_ gab sich die beste Mühe, den Beschuldigten nicht von sich aus zu belasten und ihn möglichst lange in Schutz zu nehmen. Erst als es aus seiner Sicht offenbar keinen Sinn mehr machte, alles abzustreiten, rückte er nach und nach damit heraus, jedoch immer darauf bedacht, nicht zu viele Informationen preiszugeben und den Beschuldigten nicht noch mehr zu belasten (vgl. u.a. pag. 248 Z. 151 f. und 154 f.; pag. 251 Z. 262, 264 f., 271 ff.). Zuerst gestand er ein, mit dem Beschuldigten Kokain konsumiert zu haben und dies seit zwei Jahren, immer beim Beschuldigten zu Hause (pag. 249 Z. 168, 170, 173, 175; ferner: pag. 251 Z. 249).