__ schrittweise eröffnet wurde, dass der Beschuldigte überwacht worden war, und er sich mit seinen Aussagen immer mehr in Widersprüche zu den Ergebnissen der Überwachung verstrickte (vgl. pag. 246 f. Z. 68 ff.), gab er zu, mit dem Beschuldigten gemeinsam Kokain konsumiert zu haben (pag. 249 Z. 168 ff.), und bestätigte in der Folge auch, Kokain beim Beschuldigten bezogen zu haben (vgl. pag. 249 Z. 180 ff.). Bis er dies jedoch eingestand, versuchte er trotz weiterer Vorhalte, sich krampfhaft herauszuwinden, indem er u.a. auf seiner Version, von wo er das bei ihm sichergestellte Kokain hatte, trotz offenkundigen Widerspruchs zu den Ermittlungsergebnissen beharrte (pag. 247 Z. 121;