lässt sich dasselbe Aussageverhalten feststellen wie bei D.________. Auch er versuchte, den Beschuldigten in Schutz zu nehmen und ihn möglichst lange nicht zu belasten. So sagte er zuerst ebenfalls nur aus, dass er den Beschuldigten durch seine Arbeit als Z.________ kenne, seine Familie auch Kunde von ihm sei und er zwei- bis dreimal bei ihm in die Behandlung gehe (vgl. pag. 245 Z. 24 ff.).