215 Z. 111 und 119). Bei seiner Einvernahme vom 6. November 2018 sagte er damit übereinstimmend und insofern konsistent aus, dass er dem Beschuldigten im Herbst 2017, Ende September bis Dezember 2017 einmal zehn und zweimal 30 Gramm verkauft habe (pag. 222 Z. 21 und 24), und führte ergänzend aus, dass die Treffen in G.________ vor der Pizzeria P.________ stattgefunden hätten (pag. 222 Z. 24 f.). Auf Nachfrage konnte er zudem detailliert und unter Schilderung von Dialogen Auskunft darüber geben, wie diese Drogenübergaben jeweils vereinbart wurden (pag. 222 Z. 26 ff.: «Es sagt er arbeite bis 1900 oder 2000 Uhr abends.